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   VGH Hessen, 12.03.2012 - 8 B 2473/11.N   

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VGH Hessen, 12.03.2012 - 8 B 2473/11.N (https://dejure.org/2012,7092)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.03.2012 - 8 B 2473/11.N (https://dejure.org/2012,7092)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. März 2012 - 8 B 2473/11.N (https://dejure.org/2012,7092)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahrenpotential als Voraussetzung für eine die allgemeine Sperrzeit nach § 1 SperrzeitVO verlängernde Ausnahmeregelung

  • vdai.de PDF

    Über dem Landesdurchschnitt liegendes Gefahrenpotenzial von Spielhallen als Voraussetzung einer die allgemeine Sperrzeit nach § 1 HessSperrzeitVO verlängernden Ausnahmeregelung einer Ordnungsbehörde nach § 3 HessSperrzeitVO; für § 3 HessSperrzeitVO genügt alternativ das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SperrzeitVO § 1
    Gefahrenpotential als Voraussetzung für eine die allgemeine Sperrzeit nach § 1 SperrzeitVO verlängernde Ausnahmeregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Frankfurter Spielhallen-Sperrzeitverordnung einstweilen außer Vollzug

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Frankfurter Spielhallen-Sperrzeitverordnung einstweilen außer Vollzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 212
  • NVwZ-RR 2012, 514
  • DÖV 2012, 609
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 16.09.2011 - 8 B 1762/11

    Zuständigkeit für Abweichungen von der mittels Rechtsverordnung festgelegten

    Auszug aus VGH Hessen, 12.03.2012 - 8 B 2473/11
    Insoweit wird Bezug genommen auf die Entscheidung des Senats vom 16. September 2011 - 8 B 1762/11.N - (ZfWG 2011, 455 = juris).

    Die im Senatsbeschluss vom 16. September 2011 (a.a.O. juris Rn. 14) noch offengelassene Frage, ob diese Voraussetzungen nur alternativ oder kumulativ vorliegen müssen, ist hier entscheidungserheblich und dahin zu beantworten, dass alternativ das Vorliegen einer Voraussetzung ausreicht.

    Auch insoweit kann auf den Senatsbeschluss vom 16. September 2011 (a.a.O. juris Rn. 8 ff.) verwiesen werden.

    Vier weitere hessische Großstädte verzeichnen ungünstigere Zahlenverhältnisse als Frankfurt am Main, darunter Kassel mit 440, 29 Einwohnern pro Spielhallen-Geldspielgerät; dabei ist der Anfang 2011 erfolgte explosionsartige Anstieg der Zahl der aufgestellten Geräte in Kassel (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. September 2011, a.a.O. juris Rn. 15) noch gar nicht berücksichtigt.

    Im Gegensatz zu Kassel, wo sich die Zahl der wegen Spielsucht oder Spielsuchtgefährdung therapierten Personen zwischen 2006 und 2010 um ca. 135 Prozent gesteigert hat (vgl. Senatsbeschluss vom 16. September 2011, a.a.O., juris Rn. 16), sind in Frankfurt am Main auch keine besorgniserregenden Steigerungsraten bei der Zahl der Behandlungsfälle auszumachen.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.03.2012 - 8 B 2473/11
    Es besteht mithin ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass im Interesse des Jugendschutzes und der Suchtprävention der Allgegenwart und jederzeitigen Verfügbarkeit von Spielhallen, vergleichbar der zum generellen Verbot der Internetverbreitung berechtigenden "Ubiquität" von Glücksspielen in elektronischen Medien (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, juris Rn. 21, 34), wirksame Grenzen zu setzen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2012 - 6 S 947/12

    Sperrzeitverordnung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Gaststättenlärm

    Diese beiden Tatbestandsmerkmale lassen sich nicht klar voneinander abgrenzen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.07.2000, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 12.03.2012 - 8 B 2473/11.N -, ZfWG 2012, 200; Spieß, Sächs.VBl. 1999, 73).

    Soll das Grundrecht der betroffenen Gewerbetreibenden aus Art. 12 Abs. 1 GG durch ordnungsbehördliche Ausnahmeregelungen stärker beschränkt werden, bedarf dies einer Rechtfertigung im Sinne eines erhöhten Gefahrenpotenzials im Zuständigkeitsbereich der handelnden Ordnungsbehörde (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 12.03.2012, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 6 S 389/12

    Allgemeine Sperrzeitverlängerung für Spielhallen; besondere örtliche Verhältnisse

    27 Diese beiden Tatbestandsmerkmale lassen sich nicht klar voneinander abgrenzen (Urteil des Senats vom 11.09.2012, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 12.03.2012 - 8 B 2473/11.N -, ZfWG 2012, 200; Spieß, Sächs.VBl. 1999, 73).
  • OVG Bremen, 12.07.2012 - 1 B 139/12

    Zulässigkeit der Aufstellung eines Geldspielgeräts in einer Tankstelle

    Etwas anderes ergibt sich bereits deshalb nicht aus dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss des VGH Kassel (Beschl. v. 12.03.2012 - 8 B 2473/11.N - [...]), weil dieser Entscheidung kein Streit über die Auslegung des Begriffs der Schank- oder Speisewirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV zugrunde lag.
  • VG Augsburg, 08.11.2012 - Au 5 K 12.1055

    Verlängerung der Sperrzeit; öffentliche Bedürfnisse; besondere örtliche

    Beiden Tatbestandsmerkmalen gemeinsam ist, dass das Gemeinwohl jeweils einer Sperrzeitverlängerung bzw. -verkürzung nicht entgegenstehen darf (vgl. VGH BW vom 11.9.2012 Az. 6 S 947/12 - juris -, VGH BW vom 20.7.2000 Az. 14 S 237/99 VBlBW 2001, 65; Hess. VGH vom 12.3.2012 Az. 8 B 2473/11.N - juris -).
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   VGH Hessen, 20.03.2012 - 8 B 2473/11.N u.a.   

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VGH Hessen, 20.03.2012 - 8 B 2473/11.N u.a. (https://dejure.org/2012,7173)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.2012 - 8 B 2473/11.N u.a. (https://dejure.org/2012,7173)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 2012 - 8 B 2473/11.N u.a. (https://dejure.org/2012,7173)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Frankfurter Sperrzeitverordnung für Spielhallen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Frankfurter Spielhallen-Sperrzeitverordnung einstweilen außer Vollzug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Frankfurter Spielhallen-Sperrzeitverordnung vorläufig aufgehoben - Spielhallendichte und Spielsuchtpotential unter Landesdurchschnitt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 6 K 6070/12

    Vergnügungsteuer Januar 2011

    Der Bundesdurchschnitt liege jedoch bei 498 Einwohnern je Spielautomat (so Verwaltungsgerichtshof -VGH- Kassel, Urteil vom 20. März 2012, 8 B 2473/11).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 6 K 6071/12

    Vergnügungsteuer Januar und Februar 2011

    Der Bundesdurchschnitt liege jedoch bei 498 Einwohnern je Spielautomat (so Verwaltungsgerichtshof -VGH- Kassel, Urteil vom 20. März 2012, 8 B 2473/11).
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   VGH Bayern, 12.03.2012 - 8 B 2473/11.N   

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  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für eine die allgemeine Sperrzeit nach § 1 SperrzeitVO verlängernde Ausnahmeregelung einer Ordnungsbehörde nach § 3 SperrzeitVO

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